Südwestfalen / Hellweg
Der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis und die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest haben sich im Jahr 2007 zur Region Südwestfalen zusammengeschlossen. Nur kurze Zeit später wurden sie vom Land Nordrhein-Westfalen für die Ausrichtung der REGIONALE 2013 ausgewählt.
Durch den Zusammenschluss entstand eine Region, die in dieser Konstellation einmalig ist. Einerseits ist Südwestfalen das waldreichste Erholungsgebiet Deutschlands – andererseits ist es aber auch Heimat von zahlreichen industriellen Weltmarktführern verschiedener Branchen.
Südwestfalen ist die jüngste Region Deutschlands. Zum ersten Mal überhaupt haben sich in der Bewerbungsphase zur REGIONALE fünf Kreistage, 59 Stadt- und Gemeinderäte auf gemeinsame Ziele verständigt.
Die Region Südwestfalen leistet damit etwas, was in der Geschichte des Wettbewerbs REGIONALE einmalig ist. Die REGIONALE dient diesmal nicht dazu, bereits gewachsene Regionalstrukturen auszubauen und zu kräftigen. Erstmals macht die REGIONALE das, was ihr Name verheißt: Sie ermöglicht die Bildung einer völlig neuen Region in Nordrhein-Westfalen.
Die Region hat ein klares Ziel formuliert: In gemeinsamer Arbeit will sich Südwestfalen europaweit als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum profilieren und Maßstäbe für Qualitäten und Innovationen in der Entwicklung des Landschafts- und Siedlungsraumes, in der Infrastruktur, der Kultur und Wirtschaft setzen.
Eine fast ideale Konzeption, dieser Kreis Soest - so die Landesregierung in ihrer Gesetzesbegründung zur Neugliederung, mit der der heutige Kreis Soest zum 1. Januar 1975 aus den ehemaligen Kreisen Lippstadt und Soest, dem Amt Warstein aus dem früheren Kreis Arnsberg und kleineren Teilen weiterer Kreise gebildet wurde.
Obwohl der neue Kreis bei seiner Gründung auf Gebietsstrukturen zurückgreifen konnte, die mit ihren Wurzeln bis in die Territorialzeit des 18. Jahrhunderts zurückreichen, war das heutige Kreisgebiet keine geschichtliche Einheit, zu unterschiedlich verlief die Geschichte der einzelnen Städte im Kreisgebiet unter ihren verschiedenen Landesherren.
Erste Siedlungsspuren in Soest lassen sich für die Zeit der „Bandkeramischen Kultur“ (5500-5000 v.Chr.) nachweisen. Der Hellweg war bereits in der jüngeren Steinzeit eines der wichtigsten Siedlungsgebiete Westfalens. Die Römer nutzten die Lippelinie und den Haarweg bei ihrem Vormarsch vom Rhein nach Osten. Nach den Römern kamen Fran-ken und christliche Missionare. Die Lippe blieb durch Jahrhunderte die politische Grenze zwischen den Franken und Sachsen, bis Karl der Große die Sachsen endgültig befriedete und christianisierte. In der Nachfolge entstanden kirchliche und weltliche Landesorganisationen, so die Urpfarrei Soest mit der Stammpfarrkirche in Werl und die Urpfarrei Erwitte.
Der Hellweg wurde als Etappenstaße des königlichen Hofes ausgebaut, es kam zur Anlage von Königshöfen (Erwitte) und zu weiteren Stadtgründungen: Geseke (793), Belecke (938), Körbeke (978), Bremen (938), Warstein (1072), Rüthen (1180).
Soest, an der Schnittstelle dreier Fernwege gelegen, war im 13. und 14. Jahrhundert die wirtschaftlich und kulturell bedeutendste Stadt Westfalens. Sie unterhielt als Mitglied der Hanse Handelsbeziehungen bis nach Rußland, Schweden und Dänemark. Nach der Soester Fehde (1444-1449), in der sich die Stadt von ihrem Landesherrn lossagte, geriet Soest mit seinem Territorium zunehmend in eine politische und wirtschaftliche Isolation.
Lippstadt, heute größte Stadt im Kreisgebiet, gegründet 1185 durch Bernhard II. zur Lippe, war die erste westfälische Gründungsstadt. Seit 1253 durch Verträge mit den Städten Münster, Soest und Dortmund zum Zweiten Westfälischen Städtebund verbunden, trug Lippstadt ebenfalls zur wirtschaftlichen Blüte der Hansezeit bei.
Im Verlauf der Soester Fehde entstand in Lippstadt eine geteilte Landesherrschaft, die sogenannte Samtherrschaft, die bis 1850 anhalten sollte. Im „Dreißigjährigen Krieg“ (1618-1648) führten die Auseinandersetzungen, Plünderungen und Besetzungen die ehemals blühenden Städte im Kreisgebiet in den wirtschaftlichen Niedergang, von dem sie sich erst mit der beginnenden Industrialisierung im 19. Jahrhundert erholen konnten.
Als Europa 1815 als Folge der Französischen Revolution auf dem Wiener Kongreß neu geordnet wurde, erhielt Preußen ein um die westfälischen Territorien und Städte erweitertes Staatsgebiet. Dieser Zuwachs Preußens führte zu einer Neuordnung der Verwaltungstruktur mit der Einrichtung von Kreisen als untere staatliche Verwaltungsebene. Der Regierungsbezirk Arnsberg wurde in 13 landrätliche Kreise eingeteilt; im April 1817 traten die Landräte der neu geschaffenen Kreise Soest und Lippstadt ihren Dienst an.
Neue Verkehrswege verbanden bald die Städte im Kreisgebiet mit den größeren Wirtschaftszentren und führten so zu großem Aufschwung. 1830 wurde der Lippe-Schiffahrtskanal eröffnet, 1850 die Eisenbahnlinie Hamm-Kassel, 1883 die Linie Warstein-Lippstadt. Die Bevölkerung wuchs rasch. Industrie siedelte sich an. Als mit der Kreisordnung von 1886 die Selbstverwaltung der Kreise ausgeweitet und eine kommunale Kreisausschussverwaltung geschaffen wurde, baute man 1888 in Soest an der Osthofenstraße das Kreishaus. Seit über 110 Jahren befindet sich der Sitz der Kreisverwaltung damit am gleichen Ort, wenn auch durch mehrere Erweiterungsbauten stark verändert.
Der Zweite Weltkrieg brachte auch über die Menschen im Kreis Soest großes Unglück. Allein in der Stadt Soest wurden durch Fliegerangriffe über 60% der Gebäude, darunter Kirchen und weitere historisch bedeutsame Bausubstanz, zerstört. Im Mai 1943 bombardierte die britische Luftwaffe die Staumauer des Möhnesees, die Flutkatastrophe kostete 1.500 Menschen das Leben. Am 1. April 1945 schlossen amerikanische Panzertruppen den „Ruhrkessel“ bei Lippstadt.
1975 entstanden durch die Kreisneugliederung aus ursprünglich etwa 180 Städten und Gemeinden die 14 Städte und Gemeinden des heutigen Kreises Soest. Mit der Kreisneugliederung wurde das Ziel erreicht, leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen zu schaffen und die Kreise in die Lage versetzt, eine zeitgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen und durch großräumige Planungs- und Entwicklungspolitik die Grundlagen für gleiche Lebensverhältnisse in allen Städten und Gemeinden zu legen.