CDU Gemeindeverband Welver

Drastische Wende nach OVG-Urteil: Rat begräbt Kleinklärlösung

Welver/Münster - Die alternative Entwässerung ist nicht genehmigungsfähig. Der Rat reagierte am Mittwochabend prompt.

 

Eine Mehrheit aus SPD, Welver 21, FDP, Grünen und Bürgermeister Uwe Schumacher beschloss bei Stimmenthaltung der BG, der Bezirksregierung unverzüglich eine genehmigungsfähiges Abwasserbeseitigungskonzept für die Sonderentwässerungsgebiete vorzulegen. Der CDU ging der Beschluss nicht weit genug. Sie verließ den Saal und nahm an der Abstimmung nicht teil.

Zuvor hatte es eine höchstrichterliche, deutliche Abfuhr für ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) mit dezentraler Entwässerung gegeben: Die Beschwerde der Gemeinde Welver gegen die von der Bezirksregierung vorgenommene und vom Kreis Soest durchgesetzte Aufhebung eines Grundsatzratsbeschlusses zum ABK  wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt. Ein Fingerzeig mit Signalwirkung - und jeder im Ratssaal wusste sofort, was die Stunde geschlagen hatte: Der Kanal ist in Klotingen, Berwicke, Einecke und Stocklarn so gut wie alternativlos. 

Gemeinde muss fünf Millionen Euro in die Hand nehmen

Die Abkehr von der auf Seiten der Befürworter mantra-artig vorgebeteten alternativen Entwässerung stellt eine Zäsur in der Politik der Gemeinde Welver da. Jahrzehntelang war darüber gerungen worden – bis die Geduld der Kommunalaufsicht am Ende war und sogar Baugenehmigungen für Häuser in kanalisierten Bereichen aussetzte.

Die frische Gerichtsentscheidung aus Münster sei eine „bittere Pille“ bekannte Klaus-Theo Rohe (SPD), von Beginn an einer der Hauptverfechter einer Kleinklärlösung. Er habe dieses Urteil nicht erwartet. Es zeige, dass man „vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand“ sei. Er habe bei seinem Kampf für die Alternativlösung in bester Absicht für die Bürger gehandelt. Dieser Mittwoch sei „ein schlimmer Tag für die Gebührenzahler“. Die Gemeinde müsse nun fünf Millionen Euro in die Hand nehmen. Anschlussbeiträge würden fällig – seiner Ansicht nach „das Ende einer bürgerfreundlichen Lösung“. Einen „Scherbenhaufen“ sah Kanalbefürworter Wolfgang Daube (CDU). „Die politische Mehrheit inklusive Bürgermeister hat das angerichtet“, wetterte er. Tim-Fabian Römer (BG) sprach von leeren Wahlversprechen, die sich jetzt in Luft auflösten. Bürgermeister Uwe Schumacher kündigte gleich zu Beginn an, Konsequenzen aus dem klaren Urteil zu ziehen. 

Maßnahmen hinter dem technischen Standard

Darin hatte das OVG festgestellt, dass die geplante dezentrale Abwasserbeseitigung gegen geltendes Recht verstößt. Abwasser sei so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt werde. Die beabsichtigten Maßnahmen blieben hinter dem hohen technischen Standard der Abwasserbeseitigung und dem damit verbundenen Schutz der Gewässer sowie der Volksgesundheit zurück, den eine Kanalisation mit Anschluss an eine größere Kläranlage biete. 

„Es ist festzustellen, dass die Untere Kommunalaufsicht des Kreises Soest mit der Aufhebung des Ratsbeschlusses gut, konsequent und rechtskonform gearbeitet hat“, kommentierte Kreisdirektor Dirk Lönnecke gestern Nachmittag den OVG-Beschluss. Der Kreis Soest sei weiter „leider gezwungen, Entscheidungen über Bauanträge bis zur Genehmigung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes auszusetzen“, kündigte er gleichzeitig an.