Hier: Bestellung des Leiters der Wehr für die Freiwillige Feuerwehr Welver
Hier: Bestellung des Leiters der Wehr für die Freiwillige Feuerwehr Welver
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schumacher,
im Namen der CDU-Fraktion Welver beantrage ich gemäß § 47 (1) Gemeindeordnung NRW eine
„Sondersitzung des Rates der Gemeinde Welver“
Die Tagesordnung soll in öffentlicher Sitzung mindestens den TOP
„Bestellung des Leiters der Wehr für die Freiwillige Feuerwehr Welver“
beinhalten.Montag, 11.05.2015
eingeladen werden.
Begründung:
Aufgrund der Ankündigung der Feuerwehrführung, mit Ausnahme des stellv. Gemeindewehrführers Dirk Steinweg, u.U. am Freitag dem 08.05.2015 zurückzutreten, besteht zeitliche Dringlichkeit. Ein Aufschub bis zum Ablauf der normalen Ladungsfrist bzw. bis zur nächsten Ratssitzung beeinträchtigt die Sicherheit der Gemeinde Welver im besonderen Maße. Für die Gemeinde Welver drohende Nachteile wären nicht mehr rückgängig zu machen. Die Angelegenheit duldet insofern keinen Aufschub.
Durch die bereits erfolgte öffentliche Berichterstattung in den Medien zur Personalie des neuen Gemeindewehrführers sind keine weiteren schützenswerten Interessen erkennbar. Gemäß § 48 (3) GO NRW dürfen personenbezogene Daten offenbart werden, soweit nicht schützenswerte Interessen einzelner oder Belange des öffentlichen Wohls überwiegen. Durch das überwiegend allgemeine Interesse an einer öffentlichen Ratssitzung ist der Eingriff in den Schutz personenbezogener Daten gerechtfertigt. In der Frage der Bestellung des Leiters der Wehr überwiegt das allgemeine Interesse an der öffentlichen Ratssitzung. In diesem Fall ist das Individualinteresse des zu bestellenden Wehrleiters auf Schutz der personenbezogenen Daten nachrangig zu bewerten.