Änderung / Ergänzung der Hauptsatzung der Gemeinde Welver
Änderung / Ergänzung der Hauptsatzung der Gemeinde Welver
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Beratung der Änderung / Ergänzung der Hauptsatzung der Gemeinde Welver beantragen wir das o.g. Thema auf die Tagesordnung der nächsten Haupt- und Finanzausschuss- und Ratssitzung zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
In die Hauptsatzung der Gemeinde Welver wird ein neuer § 12a mit folgendem Text eingefügt:
§ 12 a, Bedienstete und Bedienstete in Führungsfunktionen (Leitende Dienstkräfte)
(1) Der Bürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Für Bedienstete in Führungsfunktionen werden Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister getroffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Kommt ein Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen.
(4) Bei Entscheidungen des Rates nach Absatz 2 und 3 stimmt der Bürgermeister nicht mit.
(5) Erfolgt keine Entscheidung nach Absatz 2 oder 3, gilt Absatz 1.
(6) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesem in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten.